Moin zusammen,
ausnahmsweise bin ich mal hier Unterwegs anstelle von !deutschland@feddit.de
Denn es würde mich mal interessieren, was ihr von einer Kennzeichenpflicht für Fahrräder halten würdet. Der Gedanke dazu kommt mir immer mal wieder, vor allem wenn ich die Satirischen Anti-Kommentare zu dem Thema sehe.
Persönlich fände ich die Idee eigentlich nicht schlecht - Eine Nummer beantragen (am besten Online), sich das Kennzeichen machen lassen und dann am Fahrrad Montieren. Dabei geht das Kennzeichen auf den Halter, nicht das Fahrzeug. Das wäre damit also eine Einmalanschaffung, die man beim nächsten Fahrrad einfach wiederverwenden könnte. Würde auch keinen Aufwand für Ummeldungen o.ä. generieren.
Damit könnte man auch Radfahrer melden, die Mist machen und besser Nachverfolgen. Als Radfahrer sehe ich leider oft andere Radfahrer, die sich einfach nicht an die Regeln halten - Auf dem Bürgersteig fahren, über rote Ampeln fahren, in die falsche Richtung fahren, in Fußgängerzonen ohne Freigabe für Fahrräder fahren, durch die Spielstraße mit dem Rennrad knallen, usw.
Das ergibt Kritik an Radfahrern generell. Denn, wenn die Leute einfach machen können, was sie wollen, ohne eine Strafe zu erwarten, ists ihnen halt egal.
Und warum sollte ein Fahrrad kein Kennzeichen brauchen, wenn selbst mein 25km/h Mofa sowas braucht, oder ein elektrischer Tretroller? Jeder hat sich im Straßenverkehr an die Regeln zu halten, und die Nachverfolgbarkeit von Fahrzeugen ist hier ein wichtiger Schritt.
Dagegen könnte man natürlich den zusätzlichen Aufwand oder Privatsphäre halten. Den ersten ists meiner Meinung nach jedoch wert und das zweite ist eher ein nicht-Argument, da es bereits viele Transportmittel mit Kennzeichen gibt. Und theoretisch sollte auch nur der Staat den Zusammenhang zwischen Kennzeichen und Halter ermitteln können.
Wie seht ihr das? Bin ich hier allein mit meiner Meinung (wie es mir oft scheint), oder gibts da vielleicht einen gewissen Konsens?
Edit: Jemand konnte mich umstimmen
Genau dann (bei Stau und stockendem Verkehr) darf ich doch aber eh rechts überholen, unabhängig vom Fahrzeug. Gehts da jetzt nur um die Erlaubnis, auf der ‘zwischen den Fahrspuren’ überholen zu dürfen? Wäre es da nicht sinnvoller, beispielsweise das Fahren auf dem Gehweg bei Stau zu erlauben, evt. mit beschränkter Geschwindigkeit?
Nein. Du verwechselst § 5 (8) StVO mit § 7 StVO. Letzterer gilt a) nur für Kfz, b) nur für mehrere Fahrspuren, und c) in der Form auch nur außerorts, da man sich innerorts (als Kfz) eh die Spur frei wählen kann.
Nicht zwischen den Spuren, aber eben auf der (schon belegten) rechten Spur ganz aussen.
Meiner Erfahrung nach gibt es dann an solchen Hauptverkehrsadern wenn es keinen Radweg gibt auch keinen Fussweg, und falls es einen Fussweg gibt hat der dann meist auch das Zusatzschild “Radfahrer frei” oder er ist gar als gemeinsam genutzter Fuss- und Radweg ausgeschildert. Aber in Ermangelung dieser erlaubt man dann eben das Fahren auf der rechten Spur ganz aussen mit Vorsicht.