• admnb@feddit.de
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    1 year ago

    Wie würde sowas überprüft werden? Also dass es im Bewerbungsgespräch auch wirklich gesagt wird?

    • qwesx@kbin.social
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      1 year ago

      Im Endeffekt würde es dann so laufen müssen, dass der AG dem Bewerber/der Bewerberin einen zu unterschreibenden Wisch hinlegt. Wenn das Dokument nicht existiert, dann hat der AG Pech gehabt. Wenn die Bewerberin/der Bewerber sich weigert, dann weißt du als AG Bescheid und kannst direkt die Absage mitgeben.