Die Begründung des Gerichts für das Urteil: Zum einen sei es den Autofahrern vorab möglich gewesen, auf den öffentlichen Personennahverkehr umzusteigen, da die “Letzte Generation” bekannt gemacht hatte, Straßen in der Hauptstadt blockieren zu wollen. Alternativ hätten die Autofahrer auch mehr Zeit einplanen können.

Zum anderen habe der Verkehr nur etwas länger als eine halbe Stunde gestanden. Dies sei “hinsichtlich der üblichen Stauzeiten” in Berlin noch “moderat”. Es habe sich zwar ein Rückstau an der Blockade gebildet. “Dessen Ausmaß sich anhand der Aktenlage nicht feststellen lässt, der Verkehr ist aber nur kurzzeitig zum absoluten Stillstand gekommen”, so die Urteilsbegründung. Eine Sprecherin der Berliner Gerichte betonte jedoch, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelte.

  • Sw00$h@feddit.de
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    1 year ago

    Bei jedem normalen Streik in Frankreich ist mehr los. Eine “normale” Demo sperrt ja auch ganze Bereiche für den Verkehr ab. Mit " extrem" impliziert man dir maximale Eskalation. Die LG könnten noch Reifen zerstechen, Straßenblockaden aus Müll und Fahrzeugen errichten und anzünden, Feuer legen und vieles weitere, was nicht unter Terrorismus läuft. Wenn du jetzt schon das Wort extrem benutzt, sagst du, dass die LG auf gleicher Stufe steht mit Leuten, die wirklich krass Grenzen übertreren, und damit verhindert du in einem gewissen Rahmen den inhaltlichen Diskurs. Das, was die LG macht, ist bei weitem noch nicht extrem.

    • FlamingHot@feddit.de
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      1 year ago

      Die LG könnten noch Reifen zerstechen, Straßenblockaden aus Müll und Fahrzeugen errichten und anzünden, Feuer legen und vieles weitere, was nicht unter Terrorismus läuft.

      Farbe auf irgendwelche Gemälde schmieren ist die selbe Kategorie wie Reifen zerstechen und fällt unter Vandalismus. Alles keine akzeptable Form der Demonstration und im extremen Bereich.

      • Sw00$h@feddit.de
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        1 year ago

        Oooooookay, blöder Vergleich von dir, Legalität mit ins Spiel zu bringen, da die Proteste der LG ja gegen die rechtswidrigen Handlungen der Bundesregierung bzgl. des Klimaschutzes sich richten. Die gesetzeswidrige Handlung der Regierung richtet mehr Sachschaden und sogar Personenschaden an, als die LG in der Lage wäre, in den nächsten 100 Jahren bei dem Tempo anzurichten, aber das bezeichnest du nicht als “extrem”?

        • FlamingHot@feddit.de
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          1 year ago

          Das sind ja jetzt zwei verschiedene Sachen. Die Ziele die die letzte Generation hat würde ich so unterschreiben. Und ich sehe auch die grundsätzliche Verzweiflung, weil man nicht mehr weiß wie man sich gegen untätige Regierungen wehren soll.

          Das macht aber die Aktionen trotzdem nicht richtig. Und sie richten sich meiner Meinung nach auch an die falschen Menschen.

          Und wenn es so klare rechtswidrige Handlungen der Bundesregierung gibt, warum ist die Sache dann nicht vor Gericht? Wo sind die ganzen Staranwälte die sich schon die Hände reiben weil es eine so eindeutige Sache ist?

            • FlamingHot@feddit.de
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              1 year ago

              Das finde ich sehr gut und das ist meiner Meinung auch der richtige Weg.

              Wir haben hier allerdings über die letzte Generation geredet und ich sehe da nirgens Klagen der letzten Generation.

              • ebikefolder@feddit.de
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                1 year ago

                Die Letzte Generation ist doch als lose Ansammlung von Aktivisten gar nicht klageberechtigt. Die können gar nicht klagen.

                Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass etliche dieser Aktivisten die Umwelthilfe (oder andere klageberechtigte juristische Personen) durch Spenden unterstützen, oder sich deren Klagen anschließen.

      • Bildrauschen@feddit.de
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        1 year ago

        Es wurde lediglich Farbe auf Glasscheiben vor Gemälden geschmiert. Das ist schon ein erheblicher Unterschied.

      • agarorn@feddit.de
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        1 year ago

        Lol. Bei der ersten Farbaktion wurde gar nichts beschädigt. Die Tomatensauce(?) landete auf einem Glasschutz. Ich erinnere mich auch an einen zweiten Fall bei der das Ölgemälde einfach mit einem Tusch abgewischt wurde. Denn überraschung: getrocknete Ölfarbe ist wasserabweisend.

        Also nein, weder Vandalismus, noch mit Reifen zerstechen vergleichbar.