Cannabisgesetz überarbeitet
https://www.rnd.de/politik/cannabis-gesetz-wird-entschaerft-welche-regeln-kuenftig-gelten-sollen-6C6DJIDA25BOTNMDKUKERLNEJU.html
> Das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung soll weniger streng ausfallen als bisher geplant. Nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) einigten sich die Koalitionsfraktionen bei abschließenden Verhandlungen unter anderem darauf, die Bannzone, in der der öffentliche Konsum von Cannabis verboten bleibt, deutlich kleiner zu fassen. Künftig gilt, dass das Kiffen „in Sichtweite“ um den Eingangsbereich von Kitas, Schulen und anderen Jugendeinrichtungen untersagt bleibt, wobei in diesem Fall eine Entfernung von mindestens 100 Metern einzuhalten ist. Bisher sollten generell 200 Meter gelten.
> Um einen „Fallbeileffekt“ zu verhindern, wird beim erlaubten Besitz von Cannabis zudem eine Toleranzgrenze eingeführt: Der Besitz einer Menge zwischen 25 und 30 Gramm gilt künftig als Ordnungswidrigkeit. Die Strafbarkeit setzt erst bei Mengen darüber ein. Bisher war die Strafbarkeit bereits ab 25 Gramm vorgesehen.
> Auch die Regeln für den Eigenanbau werden entschärft. So wird der erlaubte Besitz aus selbst gezogenem Cannabis von bisher geplanten 25 auf 50 Gramm angehoben. Die Strafbarkeit soll hier ab 60 Gramm greifen, darunter gilt der Besitz als Ordnungswidrigkeit. Im Gesetz wird zudem klargestellt, dass sich die erlaubte Besitzmenge auf getrocknetes Cannabis bezieht. Geht man davon aus, dass Cannabis bei der Trocknung etwa vier Fünftel des Gewichtes verliert, ist somit eine Ernte von bis zu 300 Gramm praktisch unschädlich. Ohne diese Änderung wäre es nach Ansicht von Experten und Expertinnen gar nicht möglich gewesen, die erlaubten drei Cannabis-Pflanzen legal abzuernten.
> Darüber hinaus sieht die Einigung vor, dass eine Expertenkommission bis 31. März 2024 einen neuen THC-Grenzwert im Straßenverkehr festlegen soll. Der bisherige Wert von einem Nanogramm je Milliliter Blutserum gilt als zu niedrig. Er kann noch Tage oder sogar Wochen nach dem Konsum überschritten werden.
> Die drei Parteien einigten sich zudem darauf, das Gesetz schrittweise in Kraft zu setzen. Die Regelungen für Cannabis-Besitz und Eigenanbau bei Privatpersonen sollen zum 1. März 2024 wirksam werden. Das Inkrafttreten der Vorschriften für Anbauvereine ist erst zum 1. Juni oder 1. Juli geplant. Das wird mit den zunächst erforderlichen Antrags- und Genehmigungsverfahren für diese Vereine begründet.
Die Bubatzkarte lässt sich über das Zahnrad rechts unten auf den Abstand von 100m umstellen.
https://bubatzkarte.kowelenz.social/
Ohne jetzt nachgelesen zu haben: klingt doch schonmal gut! (Warum nicht gleich so?)
Insbesondere die Lockerung und Klarstellung beim Eigenbau sind gut, inkl. Hinweis auf die getrocknete Menge. Unklar ist mir da nur, aber wann das Produkt als getrocknet angesehen wird…das könnte dann im Einzelfall auch wieder Zank geben.
Danke für die Info!
Wie sieht das eigentlich aus, mit mehreren Personen pro Haushalt? Steigt die erlaubte Menge auf quasi 100g Eigenanbau, wenn die zur Hälfte meiner Frau gehören?
@IuseArchbtw
Ja, die Besitzmenge ist pro Person.
Siehe: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz-entwurf.html
„in Sichtweite" um den Eingangsbereich
Was heisst “in Sichtweite” für Juristen? Wenn zwischen dem Spielplatz und mir eine Reihe Häuser steht, ist es ok, weil man da nicht durchschauen kann? Dann wäre die Bubatzkarte zu pessimistisch.
@elmicha
Die Karte ist sicherlich an vielen Stellen pessimistisch.
Oder auch: lieber an einem Ort nicht konsumiert, wo es erlaubt wäre, als umgekehrt.
Es bleibt abzuwarten, wie das Gesetz in der Praxis schlussendlich umgesetzt wird.