60 Kilometer pro Stunden sind im Münchner Trappentreutunnel erlaubt. Mit knapp 180 Sachen durchquerte ihn eine Mutter mit ihren Kindern im Auto. Warum sie dabei die Leitplanke touchierte, ist unbekannt. Nun erwarten die Frau Konsequenzen.
Ich meine echte Permanenz, ohne Möglichkeit des Wiedererlangens. Die MPU ist bestenfalls eine etwas höhere Strafe aber keine wirkliche Abschreckung und vor allem kein Weg die Allgemeinheit vor Leuten die charakterlich zu gefährlich sind im Straßenverkehr Tonnen-schwere Fahrzeuge zu führen zu schützen.
Ich glaube, das ist das ähnliche Prinzip wie dass lebenslänglich in unserem Rechtssystem eben nicht wirklich lebenslänglich bedeutet. Dahinter steckt ein Menschenbild, das von der Möglichkeit der Besserung ausgeht und von der psychischen Notwendigkeit der Hoffnung - was durchaus beachtlich ist in Anbetracht unserer archaischen Reflexe auf Rache.
Man kann nun natürlich darüber streiten, ob die Teilhabe am Autoverkehr damit vergleichbar ist.
Ich sehe halt diese Teilnahme am Autoverkehr als etwas an was so oder so nicht allen zur Verfügung steht und unsere Gesellschaft wäre wahrscheinlich so wie so gut beraten die Bewegung von A nach B auch ohne Auto in angemessener Zeit und angemessenem Komfort zu ermöglichen.
Sie ist eben keine Strafe, aber das habe ich ja bereits erklärt. Und nochmal: Menschen verändern ihre Umstände, ihre Ansichten und ihren Charakter. Wenn der Dorftrottel, für den das Auto Lebensinhalt war, nach dem Verlust des Führerscheins in die Stadt zieht, versteht er vielleicht plötzlich, dass ein Leben ohne Auto möglich ist. Da die Verwandschaft ihn dann trotzdem zu gelegentlichen Besuchen im Dorf nötigt, kann MIV ein valider Usecase sein. Warum sollte man es ihm verbauen, den Führerschein wiederzuerlangen, wenn er sein Ronnytum, das ursächlich für dessen Verlust war, hinter sich gelassen hat? Eine Maßnahme ist nur solange zulässig, wie auch ihre Voraussetzungen zutreffen.
Ich meine echte Permanenz, ohne Möglichkeit des Wiedererlangens. Die MPU ist bestenfalls eine etwas höhere Strafe aber keine wirkliche Abschreckung und vor allem kein Weg die Allgemeinheit vor Leuten die charakterlich zu gefährlich sind im Straßenverkehr Tonnen-schwere Fahrzeuge zu führen zu schützen.
Ich glaube, das ist das ähnliche Prinzip wie dass lebenslänglich in unserem Rechtssystem eben nicht wirklich lebenslänglich bedeutet. Dahinter steckt ein Menschenbild, das von der Möglichkeit der Besserung ausgeht und von der psychischen Notwendigkeit der Hoffnung - was durchaus beachtlich ist in Anbetracht unserer archaischen Reflexe auf Rache.
Man kann nun natürlich darüber streiten, ob die Teilhabe am Autoverkehr damit vergleichbar ist.
Ich sehe halt diese Teilnahme am Autoverkehr als etwas an was so oder so nicht allen zur Verfügung steht und unsere Gesellschaft wäre wahrscheinlich so wie so gut beraten die Bewegung von A nach B auch ohne Auto in angemessener Zeit und angemessenem Komfort zu ermöglichen.
Sie ist eben keine Strafe, aber das habe ich ja bereits erklärt. Und nochmal: Menschen verändern ihre Umstände, ihre Ansichten und ihren Charakter. Wenn der Dorftrottel, für den das Auto Lebensinhalt war, nach dem Verlust des Führerscheins in die Stadt zieht, versteht er vielleicht plötzlich, dass ein Leben ohne Auto möglich ist. Da die Verwandschaft ihn dann trotzdem zu gelegentlichen Besuchen im Dorf nötigt, kann MIV ein valider Usecase sein. Warum sollte man es ihm verbauen, den Führerschein wiederzuerlangen, wenn er sein Ronnytum, das ursächlich für dessen Verlust war, hinter sich gelassen hat? Eine Maßnahme ist nur solange zulässig, wie auch ihre Voraussetzungen zutreffen.