AfDler sind keine Deutsche
Die SoKo Genderstern der Polizeidirektion Bayern Süd hat dich soeben in den Kreis der Verdächtigen aufgenommen.
Tja, können sie eben nix machen, da ich nicht in Bayern lebe. Schachmatt Söda.
Selbst Teile vom Saarland gehörten mal zum Königreich Bayern, Homburg zum Beispiel. Vor König Maggus bist du nirgends sicher.
Viva la Revolution, Bebeé!
Und Teile bei mir in der Gegend waren mal Hessen und Frankreich gewesen.
War nicht so irgendwie mal alles Frankreich, beim ersten Europaeintopf? Dem französischen?
Söd*er
Präventivhaft jetzt!
Wer “wo” statt “der/die/das” sagt…
… scheint nicht integrationswillig zu sein
… oder zumindest “nicht gut genug assimiliert”
Dabei weiß doch jeder, dass es “der wo” heißen muss.
Integration ist Mittel der Wahl, nicht Assimilation.
Eigentlich keine schlechte Form, um einfach zu gendern. Ich werde es mir angewöhnen.
Relative “wo” ist eigentlich schon grammatikalisch akzeptabel aber unüblich. Oft in südliche Dialekte auffindbar, was es bei mir erklärt.
https://grammis.ids-mannheim.de/fragen/129 Siehe Artikel sowie Absatz über Pfälzisch
Auch bei unbestimmter Geschlecht, ist wo einfacher zu benutzen.
Man versteht jedoch was gemeint ist.
Man versteht jedoch
waswo gemeint ist.Fixierte das für dich.
Ne
Doch
Ok dann versteh ich es scheinbar doch. gut dass du besser als ich weißt was ich verstehe lol
Bitteschön. :)
Zu viele *r. Das Adjektiv dekliniert im Nominativ Singular im Feminin gleich wie Maskulin,
wennwowas ein Artikel mit Kasussignal vorangeht.Aber so ist es Piraten*r inklusiv*r.
Der Geist ist willig, aber das Fleisch ist schwammig und zerbeult.
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Genau
Sofort ausweisen und konsequent abschieben!!!1!111elf!
Fdgo? Fdgb sagt mir was…
–Freie-- Freiheitlich Demokratische Grund Ordnung denk ich mal
Fast. Freiheitlich-demokratische GrundOrdnung
Ah. Danke. Ich hatte davon gehört. Aber die Abkürzung sagte mir nix.
Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) sind dies die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und die Rechtsstaatlichkeit.[3]
Der Begriff beruht im Wesentlichen auf einem Urteil des BVerfG zum Verbot der rechtsextremistischen Sozialistischen Reichspartei (SRP) von 1952.