

In den Drucksachen. Hier sind die des Bundestages und die des Bundesrates. Ich musste mich mal damit beschäftigen und das ist relativ aufwändig, weil umfangreich. Dass die Begründungen für die Auslegung genutzt würden, kann, muss aber nicht so sein. Aktuelles Beispiel wäre § 34 Abs. 3 Nr. 4 KCanG.





























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